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Max Ernst Oskar Thunsdorff wurde geboren am Abend des 6. März 1875 in Königsberg in der Altroßgärtner-Predigerstr. 12 als Sohn des Kanzlisten der Ostpeußischen Feuersoziät Theodor Thunsdorff (☼1838 in Königsberg, †1894 in Königsberg) und seiner Ehefrau Maria geb. Faber (☼1843 in Königsberg, †1912 in Insterburg).
Oskar Thunsdorff ging in Königsberg zur Schule und besuchte dort das Königliche Realgymnasium auf der Burg. Anschließend studierte er Architektur an der Technischen Hochschule Berlin und schloß 1898 als „Regierungsbauführer“ ab. Danach war er in Königsberg bei der Kreisbauinspektion der Königlichen Regierung, sowie der Stadtbauverwaltung tätig – unterbrochen durch einen freiwilligen einjährigen Militärdienst; er absolvierte seine II. Hauptprüfung zum „Regierungsbaumeister“ 1903. 1904 trat er seinen Dienst bei der Kieler Baupolizei an, der er bis zu seiner Pensionierung 1943 angehörte. Das berufliche Wirken Oskar Thunsdorffs ist in dem Buch von Dörte Beier „Kiel in der Weimarer Republick“ ausführlich dargestellt – Auszüge daraus sind weiter unten zu finden.
Am 29. Mai 1906 heiratet er in Neumünster Meta Maria Böring (☼1881 in Ottensen {Hamburg-Altona}). 1907 wird Sohn Hans und 1908 Tochter Ilse geboren. Im gleichen Jahr übernimmt er die Leitung der Städtischen Baupolizei in Kiel.
Zum Zeitpunkt des sog. „Matrosenaufstands“ 1918 in Kiel ist folgende kleine Anektote überliefert: Ein Matrose kommt mit seiner Waffe in das Mehrfamilienhaus in Kiel, in dem Oskar Thunsdorff und seine Familie wohnt. Von Oskar Thunsdorff befragt was denn vorginge, sagt der Matrose: „Wir machen Revolution!“ Woraufhin Oskar Thunsdorff, zu dem Zeitpunkt wohl in Hauptmannsuniform, ihm antwortet: „Aber gute Deutsche wollen wir doch alle sein.“ Der Matrose steht stramm und salutiert: „Jawoll, Herr Hauptmann!“ Oskar Thunsdorff hat diese Geschichte später gerne schmunzelt erzählt.
Kurz nach seiner Pensionierung wird das Haus, in dem die Familie Thunsdorff in der Esmarchstraße 53 wohnt, durch eine Bombe so getroffen, dass es unbewohnbar wird. Die Möbel der Familie nehmen aber keinen Schaden, so dass Oskar Thunsdorff zusammen mit seiner Frau und seiner im elterlichen Haus zu dieser Zeit lebenden Tochter Ilse nach Blanckenburg am Harz evakuieren. Sie erleben das Kriegsende dort. Am 6. Dezember 1948 stirbt Oskar Thunsdorff an den Folgen einer Lungenentzündung in Blanckenburg. Maria Thunsdorff geb. Böring verstirbt 1973 in St. Peter-Ording.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Urne von Oskar Thunsdorff umgebettet in das Familiengrab auf dem Friedhof Eichhof in Kiel; hier haben - neben ihm - folgende Personen ihre letzte Ruhe gefunden:
- seine Schwiegereltern Peter (1838-1915) und Josephine Böring (1850-1932)
- sein Schwager Otto Böring (1877-1946)
- seine Frau Maria Thunsdorff (1881-1973)
- seine Tochter Ilse Mahlke (1908-2003), sowie
- sein Schwiegersohn Wilhelm Mahlke (1905 -1945)
Auszüge aus dem Buch von Dörte Beier, Kiel in der Weimarer Republik, in der Reihe Bau+Kunst, Schleswig-Holsteinische Schriften zur Kunstgeschichte, Band 7, Verlag Ludwig, Kiel 2004, ISBN 3-933598-86-9, Kapitel „Die Städtische Baupolizei“ S.110 ff.
„Ernst Oskar Thunsdorff wurde am 6. März 1875 als Sohn eines Sekretärs der Ostpreußischen Land-Feuer Societät in Königsberg in Preußen (heute: Kaliningrad) geboren. Nach Abschluss des Königlichen Real-Gymnasiums auf der Burg zu Königsberg studierte er Architektur an der technischen Hochschule Berlin und absolvierte im Juli 1898 seine 1. Hauptprüfung zum Regierungsbauführer. Anschließend ging er wieder in seine Heimatstadt zurück und war insgesamt etwa eineinhalb Jahre bei der dortigen Königlichen Regierung (Kreisbauinspektion V und II) sowie eineinhalb Jahre bei der Stadtbauverwaltung (Hochbauamt II) beschäftigt, wobei er seine Zeit bei der Stadtbauverwaltung für einen freiwilligen einjährigen Militärdienst (vom 1. Oktober 1899 bis 30. September 1900) bei dem Königsberger Pionier-Bataillon unterbrach.
In seinem ersten Ausbildungsabschnitt bei der Kreisbauinspektion (vom 11. August 1898 bis zum 31. Juli 1899) wurde Thunsdorff unter der Führung eines Kreis-Bauinspektors - ganz nach Vorschrift - mit sämtlichen zu einem Neubauprojekt gehörenden theoretischen und praktischen Arbeitsvorgängen vertraut gemacht …
Der obligatorische Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes, den Thunsdorff bei der Stadtverwaltung (vom 1. August 1899 bis zum 30. September 1899 sowie vom 1. Oktober 1900 his zum 10. Februar 1902) ableistete, bestand darüber hinaus aus der eigenverantwortlichen Bauleitung eines Neubauprojektes. … Nach Abschluss seiner dreijährigen praktischen Ausbildungszeit bereitete Thunsdorff sich intensiv auf seine II. Hauptprüfung zum Regierungsbaumeister vor, die er am 27. Juni 1903 bestand.
Die nun folgende Zeitspanne bis zu seiner festen Anstellung als Stadtbaumeister bei der Kieler Baupolizei am 1. November 1904 überbrückte er mit einer erneuten Beschäftigung bei dem Königsberger Stadthochbauamt. …
Als die dringend erforderlichen Veränderungen in der Kieler Baupolizei (1908)… anstanden, befand Thunsdorff sich noch am Anfang seiner vielversprechenden Berufslaufbahn und zog gerade ernsthaft in Erwägung, in den Hochbau zurückzukehren, als ihm eine besser dotierte Stelle als Baudezernent in Gelsenkirchen angeboten wurde.
… Als geeignete Persönlichkeit an der Spitze der Technischen Baupolizei kam im Grunde nur der mit den verworrenen örtlichen (Miss-)Verhältnissen vertraute, zudem sehr energische Thunsdorff in Betracht.
Letztendlich übernahm er … doch den verantwortungsvollen, aber auch sehr arbeitsintensiven Posten der Leitung der Kieler Baupolizei, …
Thunsdorffs großes Verdienst in seinen ersten Jahren an der Spitze der Kieler Baupolizei bestand in der grundlegenden Neuorganisation der Baupolizeiverwaltung. Er überarbeitete die bisweilen willkürlich gehandhabten technischen und baupolizeilichen Vorschriften, grenzte die einzelnen Arbeitsbereiche seiner Mitarbeiter präziser voneinander ab und erreichte schon nach geraumer Zeit eine weitaus effektivere Bearbeitung der Baugesuche beispielsweise durch die Einführung von Formularen. Somit ist es seinen innerbetrieblichen Strukturreformen - und nicht zum geringen Teil auch seiner Führungsqualität und seinem Engagement - zu verdanken, daß die Beschwerden über die Baupolizei Iangfristig verstummten; zur Erleichterung der Stadtkollegien sah sich der Regierungspräsident kaum mehr zum Eingreifen genötigt. Darüber hinaus gehörte es zu Thunsdorffs Aufgabenbereich, Verordnungen zu den verschiedenartigsten Problemen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Baupolizei zu erstellen und sich mit den fortlaufenden Änderungen und Ergänzungen der derzeitig gültigen Bauordnungen und Ortsstatute zu befassen, wie beispielsweise vor dem Ersten Weltkrieg seine „Vorschläge zur Änderung der Zonenbauordnung“ bzw. sein „Entwurf der Zonenbauordnung für die in den Jahren 1910 eingemeindeten Vororte“ deutlich machen.
Die lang erkämpfte Stellenausschreibung für einen Technischen Stadtrat im Januar 1921 … beunruhigte auch Oskar Thunsdorff zutiefst. Demzufolge erhob er gemeinsam mit den Stadtbauräten Maximilian Kruse und Georg Pauly in Form von schriftlichen Eingaben an den Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Spiegel scharfe Einwände gegen den damaligen Kollegienbeschluß …. Er befürchtete im Zusammenhang der langwierigen Diskussionen um die Neuorganisation der Bauverwaltung vor allem die Wiedereingliederung des Baupolizeiamtes innerhalb eines umstrukturierten Hochbauamtes und damit seine dienstliche Unterordnung unter den neuen Technischen Stadtrat. Im Verlauf eines … Gespräches zwischen ihm und den Stadtbauräten einerseits und dem damaligen Stadtverordnetenvorsteher Rechtsanwalt Wilhelm Spiegel und dem Oberbürgermeister Emil Lueken andererseits, drohte er im Falle des Eintritts einer derartigen Situation mit seiner Kündigung. Und er hätte zweifellos seine Drohung wahr gemacht. Doch zu dieser Situation kam es … letztendlich nicht … Zu einer erneuten Reformierung der mittlerweile gut funktionierenden Baupolizei sahen nämlich weder die Stadtkollegien noch die Regierung eine Veranlassung. Immerhin erreichte Thunsdorff bei dieser Gelegenheit seine längst fällige, infolge der Kriegsverhältnisse mehrfach verzögerte Beförderung. Nach Kollegienbeschluß vom 18. Mai 1921 wurde er rückwirkend zum 1. April 1920 zum Polizeibaurat …, zum 1. Oktober 1927 zum Polizeioberbaurat befördert.
Bei einer intensiven Beschäftigung mit der Persönlichkeit Thunsdorffs wird deutlich, daß dieser trotz seiner turnusmäßigen Beförderungen mit seiner beruflichen Laufbahn bei der Kieler Baupolizei nie ganz zufrieden war. Es fehlte ihm - weniger aus finanziellen, denn aus persönlichen Gründen - die tatsächliche Gleichstellung mit seinen Kollegen im Bauwesen. So stellte er bereits kurz nach dem Ersten Weltkrieg erbittert fest, daß seine einem Stadtbaurat mittlerweile durchaus ebenbürtige Stellung bei der Baupolizei noch nicht einmal in den eigenen Kreisen - geschweige denn in der Öffentlichkeit - entsprechend honoriert wurde: »Die Baupolizei ist im letzten Jahrzehnt völlig ein Spezialfach geworden, die Anforderungen an die technischen Beamten sind dauernd gewachsen, kürzlich noch ist die Bedeutung der Baupolizei durch den Erlass des preußischen Wohnungsgesetzes weiter gehoben. Die Baupolizei ist in keiner Weise mit den Verhältnissen von früher, etwa noch vom Jahre 1905, zu vergleichen. Der Baupolizeibeamte braucht heute einem Vergleich mit dem Hoch-, Tief- und Maschinenbauer nicht zu scheuen, er steht ihnen ebenbürtig zur Seite. Und dies gilt ganz gewiss auch von dem leitenden Beamten im Vergleich zu denjenigen der anderen Fachrichtungen. Leider ist die Bedeutung der Baupolizei immer noch nicht allgemein genügend gewürdigt, nicht eingeweihte Kreise glauben selbst heute noch, den Baupolizeibeamten nicht für voll ansehen zu müssen, und dies gilt teilweise selbst noch von Fachgenossen. Der Grund hierfür ist eben darin zu suchen, daß die Betreffenden über die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit des Baupolizeibeamten nicht genügend aufgeklärt sind.«
In der Tat wurden seine sämtlichen Anträge bei der Regierung in Schleswig auf Umbenennung seiner Amtsbezeichnung von Polizeioberbaurat zum Stadtoberbaurat u.a. mit der Begründung, daß der Zweck einer Amtsbezeichnung darin liege, den Aufgabenbereich des Beamten nach außen widerzuspiegeln, abgelehnt. Mit Wirkung vom 1. Juni 1943 wurde Thunsdorff in den Ruhestand versetzt.“
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